SC Pretoria 08 - Satzung

 

§1 Name des Vereins

  1. Der Verein führt den offiziellen Namen "SC Pretoria 08 ".
  2. Das offizielle Vereinsemblem enthält  ein Schwarz-weiß gevierteltes Oval, auf der rechten Oberseite erscheint auf weißem Grund die Aufschrift "SCP" Diie linke Unterseite ist mit einem pretorischen Prerd versehen
  3. Offizielle Abkürzung: SCP

§2 Sinn des Vereins

  1. Der Verein dient der sportlichen Ertüchtigung und Freude an der Gemeinschaft aller Interessierten.
  2. Zudem stellt der Verein eine professionelle Mannschaft.

§3 Sitz

Der Verein ist beheimatet in Pretoria

§4 Aufnahme in den Verein

  1. Die Aufnahme in den Verein erfolgt nach schriftlicher Beitrittserklärung und dessen Akzeptierung durch den Vorstand.
  2. Mit dem Stellen der Beitrittserklärung erklärt der Antragsteller, dass er/sie die Satzung anerkennt.

§5 Ende der Mitgliedschaft im Verein

Die Mitgliedschaft im Verein ist erst mit schriftlicher Erklärung zur Beendigung der Mitgliedschaft, dem Tod des Mitglieds oder bei einem Ausschluss aus dem Verein beendet.

§6 Ausschluss aus dem Verein

  1. Der Ausschluss aus dem Verein erfolgt beim Verstoß gegen die Grundsätze oder die Satzung des Vereins.
  2. Der Antrag auf den Ausschluss eines Vereinsmitglieds kann von jedem Mitglied gestellt werden.
  3. Über die Entscheidung des Ausschlusses eines Vereinsmitglieds kann nur der Vorstand abstimmen.
  4. Ein Vereinsmitglied kann nur bei einer Dreiviertel-Mehrheit ausgeschlossen werden.

§7 Rechte der Mitglieder

  1. Jedes Mitglied kann an allen Veranstaltungen des Vereins teilnehmen und das Vereinsgebäude während der Öffnungszeiten benutzen.

§8 Pflichten der Mitglieder

  1. Professionelle Spieler sind verpflichtet, regelmäßig zu Spielen und Trainings zu erscheinen.
  2. Die Mitgliedschaft ist kostenlos.

§9 Finanzierung

Der Verein finanziert sich durch Siegesprämien der Profimannschaft, durch Sponsorgelder und durch freiwillige Spenden.

§10 Vorstand

  1. Der Vereinsvorstand leitet den Verein und vertritt ihn nach innen und außen.
  2. Der Vorstand besteht aus dem Vereinsvorsitzenden.
  3. Der Vereinsvorsitzende (Vorstand) wird alle sechs Monate von den Vereinsmitgliedern gewählt.

§11 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen.
  2. Jedes Mitglied hat das Recht, durch einen Antrag die Einberufung zu fordern.
  3. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand geleitet.
  4. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.
  5. Abwesende Mitglieder können durch schriftliche Ermächtigung vertreten werden.

§12 Auflösung des Vereins

  1. Der Verein wird auf Antrag aufgelöst, wenn die Mitgliederversammlung dies mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitgliedern beschließt.
  2. Das Vermögen des Vereins nach Auflösung und Abzug aller Verbindlichkeiten fließt wohltätigen Organisationen in Arcor zu.

§12 Schlussbestimmungen

Diese Satzung tritt in Kraft mit der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung (25.08.2005)

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Der SC Pretoria 08 ist rein virtuell und erhebt keinerlei Anspruch auf reale Verhältnisse. Er dient einzig und allein der Ausgestaltung der Micronation "Großherzogtum Arcor" Ähnlichkeiten mit tatsächlich existierenden Vereinen sind rein zufällig und von uns nicht beabsichtigt Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
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